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Winterreifen – keine Ausnahme für Motorräder

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08 Oktober 2011~3 Min Lesen
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Seit Ende 2010 gilt auf Deutschlands Straßen eine abgeänderte Fassung der Straßenverkehrsordnung (StVO). Damit wurde eine Rechtsunsicherheit bezüglich der Winterreifenpflicht für Kraftfahrzeuge aus der Welt geschafft. Früher hieß es lapidar: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“.

Doch diese Formulierung war zu unpräzise und die Regelung wurde dementsprechend variabel und nach eigenem Ermessen ausgelegt. Diese weiche Formulierung führte auch zu einer Nichtverfolgbarkeit bei einem „Verstoß“, da sich Polizeibeamte aufgrund fehlender Gesetztes Klarheit nicht in der Lage sahen, Sanktionen durchzusetzen.

Winter Kompletträder für das Motorrad erforderlich

Ende letzten Jahres nun schaffte der Gesetzgeber mit der Neuformulierung des betreffenden Abschnitts zu „bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifenglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Straßenverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen)“ mehr Klarheit. Zwar handelt es sich auch hierbei nicht um einen komplett definierbaren zwingenden Tatbestand, da etwa kein festes Datum angegeben wurde, an welchem diese Winterreifenpflicht gilt, allerdings sind die Tatbestandsmerkmale der Regelung nun klar definiert, was zu einer situativen Winterreifenpflicht führt. Eine Einschätzung sollte nun um einiges leichter fallen.

Bunte Bäume, sinkende Temperatur – der Winter klopf langsam an. Bild: Herbert Raschke / pixelio.de

Fraglich ist nun, ob unter diese Regelung auch die Motorräder fallen. Generell gilt die Straßenverkehrsordnung sowohl für Autos als auch für Motorräder. In der Regelung zur Winterreifenpflicht ist von Kraftfahrzeugen die Rede. Kraftfahrzeuge sind im Sinne dieses Gesetzes laut einfacher Definition alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Motorräder fallen also unter die Winterreifenregelung der StVO.

Doch was bedeutet das für den Motorradfahrer? Der Großteil der Biker lässt aus Sicherheitsgründen das Motorrad bei oben beschriebenen Witterungsbedingungen klugerweise sowieso in der Garage. Wer allerdings auch bei Glatteis und Co auf die Maschine will, muss spezielle Reifen aufziehen. Die Anbieter solcher Winter Kompletträder sind in Deutschland überschaubar. Conti, Metzeler, IRC und Heidenau bieten hierzulande Winterreifenausstattung für Zweiräder an. Wichtig ist dabei die Bezeichnung M + S oder das Symbol einer Schneeflocke, welches auf dem Reifen abgebildet sein muss. Andere Reifenarten sind vom Gesetzgeber nicht anerkannte Mischreifen.

Es heißt also auch für Motorradfahrer bei schlechter Witterung aufgepasst. Wer sich bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis mit nicht ausreichend sicherer Bereifung auf die Straßen traut, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Behindert man dann zusätzlich in irgendeiner Weise den fließenden Verkehr, verdoppelt sich das Bußgeld. Nach der aktualisierten Regelung ist nun für die Feststellung eines Verstoßes kaum noch Spielraum, da die Merkmale der StVO Regelung inzwischen klar definiert sind.

Quellen: focus.de, adac.de

Kommentare

Torsten

Nun ja, die Diskussion ist ja bereits ein Jahr alt. Jedoch stellt die Beschreibung „deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau“ auch für den Motorradfahrer eine recht eindeutige Handhabe dar. Insbesondere mehr oder weniger grobstollige Enduroreifen fallen ja regelmäßig in eine Kategorie, welche in Punkto „Laufflächenprofil“ den geforderten Eigenschaften entspricht. Es zeigt sich ja sowieso, dass Standart-Straßenbereifung bei nur wenig matschigen Straßenverhältnissen schon an ihre Grenzen stößt (wegrutschen), während die „Grobstolligen“ noch für Traktion sorgen.

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