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Was versichert die Motorrad Teilkasko?

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27 Oktober 2011~3 Min Lesen
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Jeder Motorradfahrer hat sich auch schon mal mit den Arten der Versicherung seiner geliebten Maschine auseinander setzen müssen. Für alle, die in der nahen Zukunft an einen Kauf eines Motorrads denken, gibt es im Nachfolgenden die grundlegenden Leistungen der Teilkaskoversicherung für Motorräder.

Neben der Teilkaskoversicherung kann man sein Motorrad übrigens noch Vollkasko versichern und muss eine Haftpflichtversicherung, genauso wie beim Auto, abschließen.

Teilkasko beim Motorrad

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Gut aufpassen – nicht alles wird von der Teilkasko gedeckt! Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Während die Haftpflichtversicherung lediglich für Schäden an Fahrzeugen Dritter aufkommt, gehen die Leistungen der Teilkaskoversicherung weit über diese hinaus. Sie bezahlt auch die Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen bei Brand, Unwettern, Diebstahl, Glasschäden oder Wildunfällen, wobei bei Wildunfällen nur für Schäden durch sogenanntes Haarwild aufgekommen wird.

Die Kosten einer Teilkaskoversicherung sind vergleichsweise gering, wobei die Risiken für Motorräder wesentlich höher sind, als die Risiken für Autos. So kann ein Motorrad sehr schnell durch Umkippen, durch Unwetter beschädigt, aber auch sehr schnell gestohlen werden. Vor allem wenn es sich um die beliebten Harley oder aber Supersportler handelt. Deshalb ist bei der Motorradversicherung die Teilkasko für die meisten, eigentlich sogar für alle zu empfehlen.

Bei selbstverschuldeten Schäden kommt die Teilkaskoversicherung nicht auf, genauso wenig wie bei Vandalismus. Will man sich gegen solche Schäden absichern, so sollte man eine Vollkaskoversicherung abschließen. Im Allgemeinen werden zudem nur die betroffenen Teile ersetzt, wie beispielsweise ein beschädigtes Zündschloss, gleichzeitig aber nicht ein unbeschädigtes Tankschloss – man braucht also nach der Instandsetzung zwei Schlüssel.

Beispiel Sturmschäden

Um den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung kurz an einem Beispiel deutlich zu machen, wird nun der Fall eines Sturmschadens kurz erklärt. Sollte ein Motorrad in einem Sturm umfallen, muss der Versicherungsgesellschaft ein Nachweis erbracht werden, dass eine Windstärke von Minimum 8 geherrscht hat. Bei medienwirksamen Stürmen ist dieser Nachweis hinfällig, bei anderen Fällen kann man sich beim Wetterdienst eine Bescheinigung geben lassen.

Auch bei einer Sturmwarnung muss der Versicherungsnehmer keine besonderen Vorkehrungen treffen, trotzdem sollte man den entstandenen Schaden sofort melden. Ein Gutachter wird sich dann ein Bild über den entstandenen Schaden machen und den entstandenen Schaden ermitteln. Wichtig ist hierbei, dass die Versicherung immer die günstigste Alternative wählt und manchmal auch Vertragswerkstätten zur Wieder-Instandsetzung vorgibt.

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