Es lässt sich zweifelsfrei feststellen: Auf der Welt gibt es Roller, und dann gibt es die Vespa. Diese Gewissheit wurde kürzlich durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs bestätigt, der der Piaggio-Gruppe in einem Rechtsstreit mit chinesischen Herstellern Recht gab. Das bedeutet, dass diese Hersteller keine Produkte verkaufen dürfen, die von den charakteristischen Formen des Kult-Motorrollers aus Pontedera inspiriert sind.
Die Chronologie dieser Angelegenheit reicht zurück bis ins Jahr 2013, als Piaggio den Schutz der Vespa-Form in der Europäischen Union beantragte. Die Registrierung erfolgte am 16. Januar 2014 und umfasste Produkte wie Roller und kleine Rollermodelle. Dies stieß jedoch auf Widerstand von Seiten des chinesischen Herstellers Zhejiang Zhongneng Industry Group Co. Ltd., der die Entscheidung anfocht.
Am 25. Oktober 2021 wurde den Chinesen zunächst Recht gegeben. Die Begründung lautete auf mangelnde ausreichende Beweise für die Einzigartigkeit der Vespa und die Notwendigkeit ihres rechtlichen Schutzes. Die Angelegenheit wurde schließlich vor den Europäischen Gerichtshof gebracht. Piaggio argumentierte, dass die Einzigartigkeit der Vespa darin bestehe, dass die Motorroller dieser Marke im Museum of Modern Art in New York ausgestellt sind, in weltbekannten Filmen auftreten und die Marke Fanclubs in vielen Mitgliedsländern der Europäischen Union hat.
In der Begründung des endgültigen Urteils steht, dass der Europäische Gerichtshof Piaggio zustimmt, da das Unternehmen eine überzeugende Reihe von Beweisen vorgelegt hat, die die Einzigartigkeit der Marke Vespa untermauern. Dazu gehören Umfragen, Verkaufsdaten sowie kulturelle Beiträge zur Kunst und Popkultur. Der Gerichtshof betonte zudem, dass das Europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) einen Fehler in seiner ursprünglichen Bewertung gemacht hat.
Es wurde auch kürzlich bekannt gegeben, dass der Markenwert der Vespa die Marke von 1 Milliarde Euro überschritten hat.
Vespa ist Vespa!
Alles Andere sind bestenfalls Roller . . .
Ingo Meyer