Bei einer Motorradversicherung handelt es sich um eine Kfz-Versicherung, da der Begriff Kraftfahrzeug (Kfz) alle Fahrzeuge beinhaltet, die durch einen Motor betrieben werden und die nicht auf Schienen fahren. Um ein Motorrad für den Straßenverkehr anzumelden, muss der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Die Haftpflichtversicherung wird durch den Halter des Fahrzeuges abgeschlossen.
Über eine Kfz-Haftpflichtversicherung, also die Motorradversicherung, ist das Motorrad somit versichert und darf im öffentlichen Verkehr bewegt werden (einen gültigen TÜV vorausgesetzt). Das bedeutet, dass Eigentümer, Halter und Fahrer des Motorrades nicht dieselbe Person sein müssen und trotzdem ein Versicherungsschutz besteht.
Durch die Haftpflichtversicherung werden Schadensersatzansprüche dritter Personen beglichen, die durch den Gebrauch des Motorrades im Straßenverkehr entstanden sind. Schäden am Motorrad durch Fremdeinwirkung, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden, werden durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Schäden durch einen selbst verschuldeten Unfall übernimmt die Vollkaskoversicherung. Die Tarife der Versicherungsgesellschaften bei den jeweils gewählten Anbieter der Motorradversicherung weichen voneinander ab, sodass vor Abschluss der Versicherung immer ein Motorradversicherungsvergleich durchgeführt werden sollte, um den günstigsten Anbieter zu finden.
Ein Vergleich von Motorradversicherungen dauert nur rund drei Minuten. Das Angebot kann danach unverbindlich per E-Mail angefordert oder auf Wunsch auch gleich online beantragt werden.
Versicherungsvergleich starten und Tarif berechnen
Der Vergleich von Motorradversicherungen lohnt nicht allein nur um Geld zu sparen, auch unterscheiden sich die Leistungen der Versicherungen zum Teil deutlich. Unser Motorradversicherungsvergleich errechnet aus den eingegebenen Daten die günstigste Motorradversicherung der größten Gesellschaften und listet diese als Angebot auf. Der Sparvorteil durch den Vergleich der Tarife kann einer Ersparnis von bis zu 75% der Beitragsprämie entsprechen.