Motorradreisen bieten ein besonderes Gefühl von Freiheit: Landschaft, Witterung und fremde Menschen; das alles wird auf dem Zweirad viel unverfälschter wahrgenommen, als dies mit dem Auto der Fall ist. Damit dieses Abenteuer aber auch unbeschwert genossen werden kann, sollte sich vor der Abreise um die nötigen Formalitäten gekümmert werden. Vor allem der Versicherungsschutz gehört hier auf den Prüfstand.
Früher war die Reise in das Ausland keinesfalls unbeschwert: Abgesehen von langen Grenzkontrollen musste auch ein Schreiben der Versicherungsgesellschaft mitgeführt werden, die einen entsprechenden Versicherungsschutz im Reiseland bestätigte. Das Vorhandensein einer Haftpflichtpolice ist nämlich nicht nur in Deutschland obligatorisch. Die Pflichtversicherung schützt Dritte davor, dass es im Falle eines Unfalls tatsächlich zu einem Ersatz der Schäden kommt. Heute läuft der Nachweis über die Haftpflichtversicherung elektronisch über die eVB-Nummer.
Heute ist dafür prinzipiell kein Nachweis mehr erforderlich. Ein Kennzeichenabkommen sorgt dafür, dass das Kfz-Kennzeichen innerhalb der Europäischen Union sowie der Schweiz bereits als Nachweis über die Haftpflichtversicherung ausreicht.
Trotzdem kann es sinnvoll sein, die sogenannte Grüne Versicherungskarte von einem Versicherer anzufordern. Weil auf der Karte sämtliche Daten zur Versicherung und zum Fahrzeug in übersichtlicher Form aufgeführt sind, vereinfacht und beschleunigt sich dadurch die Schadensabwicklung.
Außerhalb der EU sollte dieses Dokument in jedem Fall mitgeführt werden:
Staaten wie die Türkei, Marokko, Russland, Bosnien und Herzegowina sowie Albanien sind wegen der beeindruckenden Landschaften für Motorradfahrer durchaus beliebte Reiseländer, in denen die Grüne Versicherungskarte anerkannt wird. Insgesamt 40 Länder akzeptieren diesen Nachweis, die Staaten sind dabei auf der Karte aufgeführt. Wer die geographischen Grenzen Europas verlässt, kann sich hingegen nicht mehr auf den Schutz seiner deutschen Haftpflichtversicherung berufen: Hier ist der Abschluss einer Auslandspolice notwendig.
Der Versicherungsschutz unterscheidet sich in diesem Fall nicht vom deutschen Niveau:
Auch die in Deutschland vergleichsweise hohen Deckungssummen von mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschaden, 1,12 Millionen Euro für Personenschäden sowie 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden bleiben unberührt.
Ausnahmen gibt es aber auch hier:
Bei einigen Versicherungen ist die Türkei beispielsweise nicht auf der Grünen Karte aufgeführt. Dann besteht dieser vollumfängliche Schutz nur im europäischen Teil des Landes. Wird die Türkei nicht gestrichen, sind Reisende auch im asiatischen Teil versichert – dann aber nur mit den dort üblichen geringen Deckungssummen. Hier ist es dringend anzuraten, eine Auslandsversicherung abzuschließen. Übersteigt der Schaden die gesetzlichen Deckungssummen – und das bleibt in vielen Ländern keine Ausnahme – muss der Rest aus privater Tasche finanziert werden. Keine Probleme bereitet hingegen der Schutz des Mitfahrers, neben dem Fahrer ist in jedem Fall auch dieser mitversichert.
Kommt es zu einem Schaden, sollte bei Unstimmigkeiten in jedem Fall die Polizei gerufen werden. Außerdem ist es ratsam, einen Europäischen Unfallbericht auszufüllen, der in verschiedenen Sprachen zum Download bereitsteht. Besonders einfach ist die Abwicklung, wenn ein solcher Vordruck bereits mitgeführt wird. In Verbindung mit der Grünen Versicherungskarte und den obligatorischen Fahrzeugpapieren wird damit eine schnelle und reibungslose Bearbeitung vereinfacht.
Weiterhin sollte in eigenem Interesse eine Beweissicherung durchgeführt werden. Mithilfe eines Smartphones kann der Unfall genauestens dokumentiert werden; ebenso sollten Kontaktdaten möglicher Zeugen aufgenommen werden. Damit der Schaden schnell reguliert wird, sollten Motorradfahrer im Ausland die eigene Versicherung unverzüglich kontaktieren. Üblicherweise werden dann auch noch Hinweise zum Vorgehen gegeben. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Versicherung eine Online-Abwicklung ermöglicht. Das Zusenden von Dokumenten ist während des Auslandsbesuchs naturgemäß eher problematisch, wenn die Reise nach kleineren Schäden fortgesetzt werden soll.
Hinsichtlich der versicherten Schadensfälle bestehen prinzipiell keine Unterschiede zur Inlands-Police. Das bedeutet, dass auch selbst verursachte Schäden oder aber Diebstähle im Rahmen der Voll- oder Teilkasko ersetzt werden, wenn ein solcher Versicherungsschutz in Deutschland abgeschlossen wurde. Werden diese Hinweise beherzigt, steht dem Erlebnis Motorradreise nichts mehr im Wege – gute Fahrt!
Foto: Yamaha
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