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Motorradreifen – Faktor fürs Fahrgefühl

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05 Februar 2013~4 Min Lesen
FOLGE UNS:

Neben dem Motorradtyp sind Motorradreifen ein entscheidender Faktor für das Fahrgefühl. Die verschiedenen Modelle entsprechen, ähnlich wie das Motorrad selbst, unterschiedlichen Ansprüchen und wurden demnach in Hinblick auf die individuellen Fahrstile und Einsatzbereiche entwickelt. Entscheidend für die Eigenschaften eines Motorradreifens ist seine Gummimischung. Eine harte Mischung erhöht die Laufleistung, eine weiche dagegen die Bodenhaftung.

Man unterscheidet zwischen:

  • Tourenreifen sind auf alle Wetterlagen und maximale Langlebigkeit ausgelegt. Das Gripniveau ist eher Durchschnitt.
  • Sportreifen dagegen bieten auch in maximaler Schräglage viel Grip. Zudem wird das Handling und damit auch die Zielgenauigkeit beim Fahren verbessert. Allerdings entfalten sie ihr Können erst ab einer bestimmten Betriebstemperatur, d.h. bei kalten Außentemperaturen sind diese meist nur sehr eingeschränkt (sicher) fahrbar.
  • Sporttourenreifen versuchen die Eigenschaften der Sport- und Tourenreifen zu vereinen. Dies wird erreicht, indem in der Mitte des Reifens eine harte Gummimischung und an den Flanken eine weichere eingesetzt wird. So ist eine hohe Laufleistung und hervorragender Grip auch bei nassen Straßen möglich. Für die Mehrheit der Motorradfahrer daher die beste Wahl.
  • Rennreifen bieten mehr noch als Sportreifen auch bei extremer Schräglage maximale Bodenhaftung. Auch sie entfalten ihre Funktion erst ab einer bestimmten Temperatur. Ein konstruktionsbedingter Nachteil ist die kurze Lebensdauer der Reifen. Für alltägliche Fahrten sind nicht geeignet und aus diesem Grund auch teilweise ohne Straßenzulassung.
  • Offroadreifen sind darauf spezialisiert, mit ihrem groben Profil auch bei losem Untergrund optimalen Halt zu geben. Auf Asphalt sind sie eher kontraproduktiv. Allerdings gibt es mittlerweile Offroadreifen, die mehr Wert auf Straßentauglichkeit legen. „Offroad-Look“ für die Straße, aber nur selten für mehr als Schotterwege geeignet.

Diese Grafik veranschaulicht nochmals Funktionalität und Einsatzmöglichkeiten der einzelnen Reifenmodelle. Gerade bei der Anschaffung einer gebrauchten Maschine besteht oft der Wunsch, diese mit einem Satz neuer Motorradreifen auszustatten, die dem eigenen Fahrstil eher entsprechen. Beim Kauf neuer Reifen ist jedoch ein Blick in den Fahrzeugschein unerlässlich.

Dort stehen die Reifenmodelle, die vom Hersteller für das jeweilige Modell vorgesehen sind. Das Reifenmodell kann folglich nicht nach Belieben gewechselt werden, sondern erfordert unter Umständen eine sogenannte Reifenfreigabe. Erwirbt man beispielsweise ein Honda Motorrad bei autoscout24.de vom Modell CBF1000F, empfiehlt der Hersteller die Reifenhersteller Bridgestone (vom Typ BT-54F/R Radial G), Dunlop (vom Typ D 202 /F), Metzeler (vom Typ ME Z1 Front/Z2) und Pirelli (vom Typ MTR 03/04).

Was tun, wenn ein Fahrzeughersteller die Reifenbindung aufhebt?

Entgegen landläufiger Meinung dürfen Sie sich nicht nach Herzenslust auf dem Reifenmarkt bedienen, da der Gesetzgeber weiterhin vom Halter eine ausgewiesene Freigabe verlangt. Der Fahrzeughersteller verlagert die Verantwortung einfach an die Kunden und Reifenhersteller.

Wann dürfen Sie von der Reifenbindung abweichen?

Das Bundesverkehrsministerium bietet Kriterien, wann von den Fabrikat- oder Profilbindungen in den Fahrzeugpapieren abgeweicht werden darf:

  • Die Bezeichnung auf dem neuen Reifen (z.B. 160/70 B 17 73V) muss vollständig mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen.
  • Der Reifen muss ein Europa-Prüfzeichen tragen, z.B. E4 oder e1.
  • Es muss eine offiziell bestätigte Freigabe-Bescheinigung vom Fahrzeughersteller oder des Reifenherstellers vorliegen, bevor die Reifen aufgezogen werden . Freigabe-Bescheinigungen gibt es vom Sachverständigen der TÜV-Stationen.

Anders ausgedrückt, dürfen Motorräder in Deutschland nur mit einer Bereifung gefahren werden, die auch für dieses Fahrzeug freigegeben wurde. Hierbei ist es egal, ob diese Freigabe nun durch den Fahrzeughersteller, den Reifenhersteller oder durch einen Dritten erstellt wurde. Das Gerücht, daß die Reifenbindung aufgehoben, kursiert immer wieder – richtig ist das jedoch nicht.

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