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Neue Lärmschutzregelungen für Motorräder: Was sich ab 2025 ändert

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15 Oktober 2024~3 Min Lesen
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Ab Januar 2025 wird eine neue Lärmschutznorm für Motorräder in Kraft treten, die strengere Prüfmethoden vorschreibt. Die neue Vorschrift, bekannt als R41.05, wird zwar keine neuen Grenzwerte für die Lärmemission einführen, verändert jedoch das Verfahren zur Geräuschmessung erheblich. Ziel ist es, den Lärm, den Motorräder im Straßenverkehr verursachen, besser zu kontrollieren und die Einhaltung der bestehenden Vorschriften durch die Hersteller zu verbessern.

Warum diese Änderungen nötig sind

In vielen beliebten Urlaubsregionen gibt es bereits seit Jahren zunehmende Proteste von Anwohnern, die sich über den Lärm von Motorrädern beschweren. Dies hat in einigen Gebieten dazu geführt, dass lokale Behörden Fahrverbote für besonders laute Fahrzeuge erlassen haben – teils nur an Wochenenden, teils dauerhaft. Die steigende Lärmbelästigung durch Motorradtouristen hat daher zu einer umfassenden Überarbeitung der Prüfstandards geführt.

Die neuen Prüfmethoden im Detail

Die bisherige Praxis verlangte, dass Motorräder bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h den gleichen Lärmpegel erzeugen – unabhängig davon, ob der Motor eingeschaltet war oder nicht. Diese Testmethode wurde zunehmend als unzureichend angesehen. Ab 2025 werden die Prüfungen deutlich realitätsnäher gestaltet. Künftig müssen Motorräder bei 80 % der maximalen Drehzahl getestet werden, wobei die Geschwindigkeit zwischen 10 und 80 km/h variieren kann. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Tests nicht nur in einem, sondern in allen Gängen durchgeführt werden müssen. Diese Änderungen sollen dazu beitragen, eine realistischere Einschätzung des Lärms zu erhalten, den die Motorräder im normalen Straßenverkehr erzeugen.

Was bedeutet das für die Hersteller?

Die Hersteller von Motorrädern werden künftig stärker in die Pflicht genommen, die geltenden Lärmschutzvorschriften einzuhalten. Bisher waren die Hersteller selbst für die Durchführung der Geräuschtests verantwortlich. Mit der neuen Norm tritt jedoch eine unabhängige Kontrollinstanz auf den Plan. Diese wird stichprobenartig mehrere Exemplare desselben Motorradmodells testen und die Ergebnisse dokumentieren. Das Ziel dieser unabhängigen Überprüfung ist es, sicherzustellen, dass die angegebenen Geräuschwerte auch tatsächlich eingehalten werden und keine Abweichungen auftreten, die bei den bisherigen Hersteller-Tests möglicherweise unentdeckt blieben.

Was bleibt gleich?

Die Lärmgrenzwerte selbst ändern sich durch die neue Norm nicht. Nach wie vor gelten für verschiedene Motorradklassen unterschiedliche Obergrenzen:

  • Klasse 1: Motorräder mit niedriger Leistung und hohem Gewicht – maximal 73 dB.
  • Klasse 2: Motorräder mit hohem Gewicht und niedriger Leistung – maximal 74 dB.
  • Klasse 3: Alle anderen Motorräder – maximal 77 dB.

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