Ab dem 15. Februar 2023 gelten in Deutschland neue Regeln für die Anbringung von Kennzeichen an Autos und Motorrädern.
Der aktualisierte § 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung besagt: „Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.“ Beim Motorrad wird es weiterhin nur das hintere Kennzeischen geben. Magnete, Saugnäpfe oder Klettverschlüsse dürfen aber nicht mehr verwendet werden, da sie ein hohes Risiko für Diebstahl und Missbrauch bieten. Stattdessen müssen die Kennzeichen fest mit der Karosserie verbunden sein, in der Regel durch Verschrauben. Bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften drohen Geldstrafen von 10 € oder mehr bei wiederholten Vergehen.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Befestigung von Nummernschildern an Fahrzeugen waren bisher unklar, was dazu führte, dass Autofahrer und Motorradfahrer ihre Kennzeichen auf verschiedene Weise befestigten. Die neuen Regeln stellen sicher, dass Kennzeichen sicher an Fahrzeugen befestigt sind und Diebstahl erschweren. Es ist wichtig zu beachten, dass Motorradfahrer auch den erlaubten Befestigungswinkel von 30 Grad zwischen dem Nummernschild und der Vertikalen einhalten müssen.
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