Sound und Optik – wenn es ums Tuning beim Motorrad geht, stehen Auspuffanlagen von Akrapovic, Shark, Arrow & Co. ganz oben auf der Wunschliste. Orientierung beim Kauf bieten die entsprechenden Typ-Zulassungen laut EG-Richtlinien. Also einfach das entsprechende Modell aussuchen, draufschrauben und losfahren? Nein nicht so ganz, sagt der TÜV SÜD und weist vor allem auf Aufmerksamkeit in Sachen Katalysatoren hin.
Seit Einführung der Abgasnorm EURO III im Jahr 2006 sind Katalysatoren zur Erfüllung der Vorschriften unverzichtbar. Der Verbau und die Funktion werden alle zwei Jahre bei der Abgasuntersuchung Krafträder (AUK) im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft. Die Kats sind je nach Auspuffanlage jedoch vollkommen unterschiedlich verbaut. Und hier liegt eine der größten Tücken bei der Umrüstung von Endtöpfen. Denn ist der serienmäßig eingebaute Katalysator beispielsweise im Endschalltopf integriert, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass das Motorrad auch nach dem Umbau noch über einen zugelassenen Katalysator verfügt – selbst wenn der Schalldämpfer eine EG-Typgenehmigung hat. Wer nämlich ohne unterwegs ist, fährt ohne Betriebserlaubnis und riskiert den Versicherungsschutz.
Ziffer 9:
Hinter dieser Kombination verbirgt sich die Geräuschprüfung und Zulassung. Jede After-Market-Anlage wird bei der Zulassung von den TÜV SÜD Automotive Experten im Fahrzeugverbund geprüft und für das entsprechende Motorradmodell zugelassen. Dafür erhält jeder neue Schalldämpfer eine Zulassungsnummer laut EG-Richtlinie 97/24. Die Zusatzangabe (9) steht dabei für die Einhaltung der typspezifischen Lautstärkewerte.
Ziffer 5:
Diese Angabe bescheinigt die korrekten Abgaswerte. Jede neue Anlage, ab 2006 vorschriftsmäßig mit einem Kat ausgerüstet, wird wiederum im Fahrzeugverbund getestet und modellspezifisch zugelassen. Dafür gibt es den Zusatz Ziffer 5 auf die Anlage: Egal ob auf einen Endschalltopf, in den der Kat bereits verbaut ist, auf einen Einschub-Kat, der nachträglich in den Endtopf eingeschoben wird, oder auf einen Kat, der – ähnlich wie beim Auto – vor dem Schalldämpfer liegt.
Den Zusatz (9) für den Lärmschutz müssen alle Anlagen tragen. Ziffer 5 hingegen ist nur für solche Fahrzeuge vorgeschrieben, die nur mit einem Katalysator betrieben werden dürfen – also alle Motorräder, für die Abgasnorm EURO III vorgeschrieben ist. Wer ein Motorrad umbauen will, das serienmäßig mit einem Katalysator ausgerüstet ist, muss sicher gehen, dass der Nachrüstsatz unbedingt auch über die entsprechende Abgasreinigung verfügt. Ausschlaggebend für die Zulässigkeit einer After-Market-Anlage für ein spezifisches Bike ist wie erwähnt die Zulassung laut EG-Richtlinie. Allerdings legen die jeweils zuständigen Länderbehörden die Vorschriften unterschiedlich aus, TÜV SÜD:
„Es gibt beispielsweise Anlagen aus dem europäischen Ausland auf dem Markt, die nur Ziffer 9 gelabelt und trotzdem für ein Modell zugelassen sind, das eigentlich eine Abgasreinigung haben muss“, sagt Höhler. Hier muss man davon ausgehen, dass kein Kat verbaut ist. „In einem solchen Fall beim Hersteller genau informieren.“
Besitzt der Schalldämpfer tatsächlich keinen Kat, muss ein so genannter Einschubkat zusätzlich verbaut werden. Er muss mit der Ziffer 5 gekennzeichnet sein. Bei so genannten Slip-on-Anlagen ist der Austausch von Endtöpfen in Sachen Kat in der Regel unproblematisch, wenn der originale Kat in Abgassystem bleibt.
Quelle & Bild: TÜV Süd, Akrapovic
Tagchen nochmal,
schau dazu am besten mal hier: http://europa.eu/legislation_summaries/internal_market/single_market_for_goods/motor_vehicles/motor_vehicles_technical_harmonisation/l21221_de.htm
gruß Markus
Hallo Markus,
richitg, die SR Racing Tüte hat eine BE und ist zugelassen. Meine Frage war, ab wann denn diese Regelung mit der eingestanzten 5 und 9 gilt. Ab welchem Stichtag.
Gruß, Andreas
Hey Andi!
Für die Rennstrecke wird Sie an der ST wohl nicht gemacht sein. Das könnte erklären, warum die Nummern fehlen – die haben ja meines Wissens nach nur Schalldämpfer, die für den Straßenverkehr zugelassen sind. Aber bei dem Modell? Frag doch mal bei Sepp Schlögl nach, der Hersteller müsste es ja am besten wissen :)
gruß Markus
Hallo Markus,
es wäre noch wichtig zu wissen ab welchem Stichtag gilt diese Regelung. Ist das vielleicht der 01.01.2007 ? Es gibt ältere Mopeds die sind auch Euro 3 und haben einen geregelten Kat, für die gilt diese neue Vorschrift dann nicht, ist das so richtig? Ich habe z.B. eine SR Racing Anlage an einer F800ST, da ist nur die E Prüfziffer eingestanzt, aber keine 5 und keine 9. Gruß, Andi
Danke Markus, JETZT wirds schon verständlicher! :-)
@OldBiker: Sorry, ich nenn´ mich „Otto-Normal-Biker“ und habe kein Problem damit, nen Auspuff zu wechseln! Nur vergleiche ich natürlich vorher die ABE/das Gutachten mit den Daten des Moppeds und mach mir Gedanken zu evtl. Auflagen! ;-)
ansonsten zum db-killer… das witzige ist, dass selbst auf den meisten rennstrecken (zumindest hier in D) das entnehmen des db-killers „verboten“ ist, da auch auf der rs bei den rennstreckentrainings/touristenfahrten db-grenzen gelten, die ohne db-killer nicht zu erreichen sind!
Der OttonormalBiker baut auch nicht seinen Auspuff aus. Zumindest nicht höchst persönlich, sondern lässt einen Spezialisten ran. So unverständlich ist der Artikel nicht. Er geht einfach auf die Gesetzeslage ein und wie wir alle wissen ist das oftmals Kautderwelsch :)
Moin Harry!
Ok ich habe noch eine Grafik mit aufgenommen, damit dürfte ganz gut zu erkennen sein, wie die Prägung auf dem Auspuff aussieht. Befindet sich meist am hinteren Ende.
gruß Markus
Moin!
Ganz toller Artikel… leider nur für Leute die sich mit sowas auskennen. Wo stehen die Ziffern, was bedeutet das. Sorry, aber der Artikel ist was für Fachleute und nicht dem „Otto-Normal-Biker“!
LHG
Harry
Markus